Neue Richtlinie für Blendgutachten in Österreich
1.11.2016 - Die OVE (Österreichischer Verband für Elektrotechnik) veröffentlicht auf seiner Homepage eine neue Norm zur Blendung durch Photovoltaikanlagen. Die neue Richtlinie OVE R11-3 steht seit Anfang November 2016 unter diesem Link zum download bereit.
Die Vorschrift hilft Lichtimmissionen durch Reflexion an PV-Anlagen zu beurteilen und definiert klare Grenzen dafür welche Reflexionen im Blendgutachten als erheblich einzustufen sind und welche nicht. Neben dem Schutzbedürfnis der Anrainer werden dabei die Blendwirkung auf den Straßen- und Bahnverkehr sowie den Flugverkehr behandelt, damit Gefahren bzw. erhebliche Belästigungen durch Lichtreflexionen an PV-Modulen reduziert oder beseitigt werden. Die Richtlinie kann sowohl für die a-priori Blendberechnung von geplanten Anlagen, wie auch die nachträgliche Beurteilung von PV-Anlagen im Beschwerdefall angewendet werden.
Mit Hilfe der Richtlinie herrscht nun Klarheit darüber was der Gesetzgeber als erhebliche Belästigung durch Lichtreflexionen ansieht. In der Vergangenheit war auf Grund von fehlenden Vorgaben die Grenzen für Lichtstärke und Immissionsdauer und überhaupt die Methoden der Messung und Berechnung von Blendungen oft ein Streitfall.
Die wesentlichen Merkmale der Norm, die sich stark an Deutschlands Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen anlehnt, sind:
- Die Sonne wird als Punktstrahler angenommen
- PV-Module werden als glatte Spiegeloberflächen betrachtet
- Die Witterung bleibt in dem Modell unberücksichtigt
- Die Immissionen sind für einzelne Punkte zu berechnen
Neben der Berechnung des Datums, der Zeit und der Dauer von Blendungen wird auf die Berechnung der relevanten Winkel wertgelegt.
Blendgutachten von Zehndorfer Engineering werden in 100%iger Übereinstimmung mit den Anforderungen der R11-3 durchgeführt. Lesen Sie mehr über die Details der Blendberechnung