Inbetriebnahme
Die elektrische Inbetriebnahmeprüfung dient der Verifikation der errichteten oder erweiterten Anlage nach der jeweiligen Errichter-Norm (also z.B. OVE E 8101)
Sie beinhaltet folgende Teilschritte:
- Sichtprüfung (z.B. Schutzeinrichtungen, Kabeldimensionierung, Bemessung von Schaltgeräten, Sicherungen und Leitungsschutzschaltern)
- Erprobung und Funktionsprüfung
- Messung elektrischer Parameter (z.B. Erdung, Schleifenwiderstände, Isolationswiderstände, FI-Schutzschalter)
- Überprüfung der Anlagendokumentation
Das Inbetriebnahmeprotokoll gibt die Sicherheit, dass die Anlage gemäß den relevanten Normen und elektrisch sicher in Betrieb genommen werden kann. Es ist ein verpflichtender Teil der Anlagendokumentation.
AnlagenbuchGemäß OVE E 8101 ist für jede elektrische Anlage ein Anlagenbuch zu erstellen, in dem die folgenden Parameter der Anlage dokumentiert sind:
Die Erstellung des Anlagenbuches ist eine Verpflichtung des Anlagen-Errichters. Falls kein Anlagenbuch vorhanden ist, wird bei der Wiederkehrenden Prüfung ein Ersatz-Anlagenbuch erstellt. |
Wiederkehrende Elektrotechnische Prüfung
Bei der Wiederkehrenden Prüfung nach OVE E 8101 Teil 6 wird der Zustand aller elektrotechnischen Anlagen erfasst und dokumentiert.
Elektrische Geräte und Anlagen sind Alterungen unterworfen, die deren elektrische Eigenschaften (z.B. Isolierung, Leitung, Kontakt) verschlechtern können. Alte Schutz- und Schaltgeräte bieten oft keinen ausreichenden Schutz mehr, sodass es zu Gefahr von Elektroschocks oder Brandgefahr kommen kann.
Die Wiederkehrende Prüfung ist normalerweise in der Betriebsstättengenehmigung vorgeschrieben und notwendig, damit Betreiber, Behörden und Versicherungen über den einwandfreien Zustand der Anlage informiert sind.
Die Messungen bei der Wiederkehrenden Prüfung sind ähnlich denen der Inbetriebnahmeprüfung. Es wird jedoch besonders Augenmerk auf die zeitliche Veränderungen der elektrischen Parameter gelegt.
Die AUVA bietet einen guten Überblick darüber, wann Wiederkehrende Prüfungen empfohlen sind.
Gutachten über Blitzschäden
Blitze können elektrische Geräte direkt oder indirekt treffen und schädigen. Insbesondere wenn Geräte an das Stromnetz eines Gebäudes angeschlossen sind, die vom Blitz getroffen werden, kann es durch die Spannungserhöhung des Blitzes am Erdungswiderstand auch zu Spannungsüberhöhungen an den elektrischen Geräten kommen, die diesen gefährlich werden können.
Eine professionell entworfene Blitzschutzanlage nach ÖVE/ÖNORM EN 62305 mit ausreichender Dimensionierung von Blitzfangstangen, Blitzableitern und Überspannungsableitern hilft die Auswirkungen eines Blitzschlages gering zu halten. Dennoch kann es zu Spannungsüberhöhungen in Geräten kommen, die die Eingangsstufe (z.B. Netzgerät) oder empfindliche elektronische Bauteile im Gerät zerstören.
Das Blitzgutachten soll Klarheit über die Art und Weise der Schädigung, den Schadhergang und die nachweisbaren und messbaren Auswirkungen bringen. Dabei werden neben optischen Kontrollen auch diverse elektrische Messungen durchgeführt um den Eintrittspfad der Überspannung nachvollziehen zu können.