Photometrie

Wir überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Limitierung der Lichtimmissionen an bestehenden Beleuchtungsanlagen in Österreich. Dazu zählen Sportstättenbleuchtung, Außenbeleuchtungsanlagen, Werbetafeln, Leuchtschilder und Pylone, sowie angestrahlte Fassaden.

 

Lichttechnisches Gutachten

Lichttechnische Gutachten werden im Bau-Genehmigungsverfahren gefordert, damit keine unzumutbare Blendung von Anrainern oder Verkehrsteilnehmern auftritt. Dabei ist in Österreich nach der FSV Richtlinie RVS 05.06.512 und der ÖNORM O 1052 vorzugehen. Nach der Lichttechnischen Messung von Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte am Immissionspunkt, werden durch Einbeziehung von Umweltfaktoren die erlaubten Werte berechnet. Diese sorgen dafür, dass die Möglichkeit einer psychologischen und physiologischen Blendung reduziert beziehungsweise ausgeschlossen wird.

Die Bleuchtung von Arbeitsstätten ist europaweit gemäß EN 12464 geregelt, was in Österreich in der ÖNORM EN 12464-1:2011 umgesetzt wurde. Neben den Mindestbeleuchtungsstärken und deren Gleichmäßigkeit wird auch die Blendung mittels UGR Faktor für unterschiedliche Tätigkeiten festgelegt.

 

Messung nach RVS 05.06.12

Lichttechnische Messung gemäß RVS 05.06.12

Diese Richtlinie der österreichischen Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr ist für die Beurteilung von künstlichen Lichtquellen und visuellen Informationsträgern für verkehrsfremde Zwecke im Umfeld von Straßen anzuwenden. Sie dient dem Erhalt der Sicherheit im Straßenverkehr hinsichtlich Blendung durch Lichtquellen, die nicht der Verkehrssicherung und -regelung dienen.

 

Messung nach ÖNORM O 1052

Gutachten nach ÖNORM O 1052

Diese ÖNORM mit dem Titel "Lichtimmissionen ― Messung und Beurteilung" definiert Methoden der Lichtmessung und Beurteilung. Sie definiert auch Grenzwerte ab denen unerwünschte Lichteinwirkungen auf den Menschen als störend zu beurteilen sind. In Deutschland stehen dafür die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtemissionen die Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz zur Verfügung.

 

Messung nach ÖNORM EN 12464

Gutachten gemäß ÖNORM EN 12464

Die Beleuchtung von "Arbeitsstätten in Innenräumen und Arbeitsplätze im Freien" ist durch die ÖNORM EN 12464 geregelt. Diese Norm gibt die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke für unterschiedliche Gewerbe und Tätigkeiten vor. Sie definiert auch die Messung sowie die Grenzwerte des Unified Glare Rating (UGR). Die Besonderheiten von Bildschirmarbeitsplätzen werden darin ebenso behandelt, wie Modellig, Reflexblendung und Abschirmung gegen Blendung.

 

Links

FSV Richtlinie RVS 05.06.12

ÖNORM O 1052

ÖNORM EN 12464

Deutsche Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz

Reflektorische Blendung

Zehndorfer Engineering GmbH
Stift-Viktring-Str 21-6
9073 Klagenfurt

Tel:+43 (680) 244 3310

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