Blendgutachten für Flughafen Salzburg
Für zwei PV-Anlage, die auf einem Kaufhaus in der Nähe des Flughafen Salzburg geplant war, wurde ein Blendgutachten gefordert, dass die Blendwirkung auf den Flugverkehr in der kritischen Start- und Lande-phase beurteilt. Die Solaranlagen mit einer geplanten Größe von je 200kWp stellen insgesamt eine nicht zu vernachlässigende Glasfläche dar, die in Richtung des Flughafens gerichtet ist. Während beim Immissionsschutz der Anrainer vor allem die Blenddauer interessant ist, liegt der Schwerpunkt des Blendgutachtens bei Verkehrswegen auf der prinzipiellen Möglichkeit der Blendung, sowie auf den Winkeln im Vergleich zur Blickrichtung des Piloten, in diesem Fall also zur Flugrichtung.
Laut §94 des Luftfahrtgesetzes dürfen Anlagen, von denen eine optische Störwirkung ausgehen kann, nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet werden. Ob die Sicherheit der Luftfahrt gefährdet ist, ist in jedem Fall gesondert zu beurteilen.
Die Richtlinie OVE R11-3 (Blendung durch Photovoltaikanlagen) legt fest, dass dabei sowohl Anlagen innerhalb als auch außerhalb der Sicherheitszonen oder Schutzbereiche von Flughäfen zu berücksichtigen sind. Es sind im Gutachten alle Streckenabschnitte anzugeben, welche von der Blendung betroffen sind, sowie die Seiten und Höhenwinkel der Blendquelle. Blendungen von startenden und landenden Flugzeugen, des rollenden Verkehrs, solche die mit Luftfahrtbefeuerung verwechselt werden könnten und solche die Beeinträchtigungen von Flugsicherungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Luftraumüberwachung darstellen sind hintanzuhalten.
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