Blendgutachten für PV Anlage entlang Autobahn A3 in Deutschland
Für eine PV- Freiflächenanlage mit einer geplanten Größe von 800 kWp, neben der Trasse der Autobahn A3 wurde seitens des Straßenbauamtes ein Blendgutachten gefordert, das die mögliche Blendwirkung auf Fahrzeuge auf der Autobahn (in beiden Richtungen) beurteilt. Zwar verdecken die Leitschienen Teile der PV Anlage; für höher sitzende Lastwagenfahrer oder Busfahrer sind die PV-Module jedoch gut sichtbar und könnten daher auch Blendungen hervorrufen.
Das Blendgutachten wurde (da keine gesonderte Richtlinie für die Blendwirkung durch Reflexionen auf den Straßenverkehr existiert) anhand der Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz erstellt. Dabei spielen nur spiegelnde Reflexionen eine Rolle und nicht das möglicherweise an der Moduloberfläche gestreute Sonnenlicht. Reflexionen sind nach dieser Richtlinie auch nur dann als relevant einzustufen, wenn der Differenzwinkel zwischen Sonnenposition und Blendpunkt größer als 10° ist. Darüber hinaus ist auch der Winkel zwischen Blendpunkt und Fahrtrichtung relevant. Es soll verhindert werden, dass ein Fahrzeuglenker, dessen Blick dem Straßenverlauf folgt, von Reflexionen so geblendet wird, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert.
Für die Ausrichtung der PV-Module wurden vom Kunden zwei mögliche Orientierungen vorgegeben - genau nach Süden ausgerichtet und parallel zur nordwest-südost verlaufenden Autobahn. Die Blendberechnung wurde für beide Varianten durchgeführt. Auf Grund der sehr geringen Blendwirkung, konnte die Entscheidung für die exakt südlich ausgerichtete PV-Anlage getroffen werden, die etwa 5% mehr Ertrag bringen wird.
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