Blendgutachten für PV-Anlage zeigt unzumutbare Störung der Anrainer
Im Februar 2016 bestellte die Gemeinde Gnesau (Kärnten) ein Blendgutachten für eine in Bau befindliche PV-Anlage. Wie sich erst während des Baus der Anlage herausstellte, wurden Anrainer der Anlage so massiv geblendet, dass starke Einschränkungen der Lebensqualität auf Terrassen, Balkonen und auch im inneren Wohnbereich vorlagen. Die Gemeinde ließ einen Baustopp verhängen und bestellte das Gutachten zur Verifizierung des Sachverhalts (über den gesamten Jahresverlauf).
Das Gutachten ergab, dass durch die Größe und vor allem die Nähe der PV-Flächen zu den Anwohnern Blenddauern von bis zu 5 Stunden und mehr als 350 Tagen pro Jahr möglich waren. Die Berechnung wurde für 5 unterschiedliche PV-Flächen auf verschiedenen Dächern und für mehrere Immissionspunkte bei den angrenzenden Häusern durchgeführt. Ein weiterer Nutzen des Gutachtens für den Anlagenerrichter war die Möglichkeit die Blendwirkung der Anlage kostengünstig zu reduzieren. Je nach Position der Teilanlage wurden hier Zäune errichtet bzw. Umbauten getätigt, deren Wirksamkeit vorab im Blendgutachten ausgewiesen wurde.