Blendgutachten für die Schweiz

Blendgutachten St. Gallen

Während der letzten Monate hat Zehndorfer Engineering mehrere Blendgutachten in der Schweiz, genauer gesagt in den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Zürich durchgeführt. Die Schweiz hat beim Photovoltaik-Ausbau gerade in letzter Zeit einiges an Fahrt aufgenommen, was nicht nur an den attraktiven Fördermöglichkeiten, sondern auch an den vereinfachten Bauverfahren liegen dürfte.

Die Gutachten wurden für die Ermittlung der Blendwirkung von PV-Anlagen und der Blendwirkung der Metallfassade eines Einkaufszentrums durchgeführt und von den Anlagen-Errichtern während der Bauverfahren in Auftrag gegeben. Dabei galt es eine mögliche Blendung in Richtung der Nachbarschaft, sowie in Richtung des Strassenverkehrs zu berechnen und dort wo nötig zu reduzieren. Zur Bewertung der Blenddauer und Blendstärke wurden die Grenzwerte des Leitfadens zur Bewilligung von Solaranlagen herangezogen.

Während viele der berechneten Reflexionen nur kurz auftraten und damit kein Problem für die Nachbarschaft darstellten, gab es zum Teil auch erheblichen Blendungen an einigen Immissionspunkten, wodurch Massnahmen zur Blend-Reduktion zu empfehlen waren. Da diese bereits vor Bau beschlossen wurden, fielen sie deutlich kostengünstiger aus, als nachträgliche Änderungen.

Wann wird in der Schweiz ein Blendgutachten benötigt und welche Vorteile bringt es mit sich?

Das Schweizer Raumplanungsgesetzt regelt die Melde- bzw. Bewilligungspflicht von PV-Anlagen. Bei bewilligungspflichtigen Anlagen kann ein Blendgutachten von der Behörde vorgeschrieben werden. Bei Anlagen, welche nur meldepflichtig sind, ist die Standorteignung und damit auch die Auswirkung von möglichen Reflexionen vom Errichter in Eigenverantwortung zu prüfen.

Die Notwendigkeit für ein Blendgutachten ergibt sich meist aus möglichen Blendungen von Flughäfen, Strassen oder Schienenverkehr. Auch in der Nachbarschaft kann es zu unzumutbaren Störungen durch Blendung kommen. Der Vorteil des Blendgutachtens liegt daher in einer gewissen Absicherung gegen später erhobene Ansprüche von eventuell belästigten Nachbarn.

Regeln für die Blendberechnung in der Schweiz

Leitfaden von Swissolar

Der "Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen", welcher zuletzt im Februar 2021 aktualisiert wurde, ist von der website von Swissolar herunterzuladen. Er beinhaltet neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, einer Beschreibung der Melde- und Bewilligungsverfahren auch das Thema Blendwirkung ausführlich. Nach dem Schweizer Umweltschutzgesetz sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Die Leitlinie konkretisiert daher welche Reflexionen als kritisch oder unkritisch zu bewerten sind. Als irrelevant sind Reflexionen einzustufen, welche auf Grund der Ausrichtung oder eingeschränkten Sichtverbindung nicht zu länger andauernden Blendungen von Personen führen können. Als unkritisch sind nach der Leitlinie Blendungen einzustufen, welche von kleinen oder weit entfernten Flächen stammen oder wo der maximale Sichtwinkel der Anlage vom Beobachter aus geringer als 7.5° beträgt.

Eine genauere Abklärung (= Blendgutachten) wird dann empfohlen, wenn Blendungen durch die beiden oben genannten Schritte nicht ausgeschlossen werden können. In diesem Fall ist eine Blendberechnung erforderlich, welche die genaue Dauer von Blendungen in Richtung der Immissionspunkte an allen Tagen im Jahr berechnet. Die bei den üblichen Solargläsern unvermeidbaren Streuungen der reflektierten Lichtbündel sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie direkte Spiegelungen, da auch diese eine erhebliche Blendwirkung verursachen können.

Dabei sind in der Schweiz einige spezielle Regeln zu beachten. Blendungen sind nur zu berücksichtigen, wenn:

  • der Winkel zwischen Blendung und Sonne mehr als 20° beträgt
  • der Einfallswinkel auf ein Fenster größer ist als 20°
  • die Direktnormal-Strahlung (DNI) der Sonne zum Blendzeitpunkt größer ist als 120 W/m²
  • die Leistungsdichte der Reflexionen mehr als 30 W/m² beträgt
  • die Leuchtdichte der Reflexionen mehr als 50.000 cd/m² beträgt

 

Für den Fall, dass in dieser Simulation unzumutbare Blendungen vorhergesagt werden, empfiehlt die Leitlinie z.B. das Versetzen der Anlage an einen anderen Standort, Änderung der Anstellwinkel oder der Ausrichtung der Anlage, die Verwendung von speziellen Solargläsern (deren Reflexionen nachweislich eine geringe Leuchtdichte aufweisen), oder die Beschränkung des Beobachtersichtfelds auf die Anlage.

Die Schweizer Leitlinie stellt damit ein objektives Verfahren zur Blendberechnung und klare Grenzwerte für die Beurteilung von Blendungen zur Verfügung und trägt damit zur Rechtssicherheit von Anlagen-Errichtern bei. Sie ist hinsichtlich der Dauer und Stärke der Reflexionen etwas großzügiger, als die Richtlinien der deutschsprachigen Nachbarländer ("Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen" der deutschen Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz oder die österreichische OVE R 11-3)

Blendung durch benachbarte Anlagen

Auch zur Beurteilung nachbarschaftsrechtlicher Streitigkeiten wegen Blendung durch PV-Anlagen wurden durch Zehndorfer Engineering zuletzt einige Gutachten in der Schweiz durchgeführt. Diese, bereits errichteten und von den Nachbarn wegen Blendung beanstandeten PV-Anlagen, waren hinsichtlich ihrer Blenddauer zu bewerten, um den Parteien die objektive Einstufung der Blendwirkung zu ermöglichen. Das subjektive Empfinden der Blendungen (das bei jedem Menschen je nach Alter, Lebenssituation, Tagesverfassung und sogar Augenfarbe etwas unterschiedlich ausfällt) wird durch die Berechnung auf messbare physikalische Größen gebracht, was den Fall für beide Seiten objektiviert. Die exakte Simulation der Blendungen bietet auch die Möglichkeit, die Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen vorab zu evaluieren, was in der Regel zu einer Kosten- und Zeitersparnis führt.

Besonderheiten von Fassaden

Auch die Reflexionen einer Metallfassade im Kanton Graubünden wurde detailliert berechnet. Metallene Oberflächen reflektieren das Licht in der Regel etwas anders (etwas mehr diffus, weniger spiegelnd) als die Glasflächen von PV-Modulen. Aber auch Glasfassaden haben im Vergleich zu den im Allgemeinen geneigten PV-Anlagen bestimmte andere Eigenschaften. Hier spielt die Mittagssonne meist eine nicht so große Rolle, da bei Sonnenhöchststand die Reflexionen an Fassaden unmittelbar vor der Fassade auf den Boden fallen. Die auf- und untergehende Sonne kann hier jedoch zu starken Reflexionen z.B. des Verkehrs führen, wenn die Materialoberfläche diese nicht ausreichend verringert.

Mehr Information zum Thema Blendgutachten finden Sie hier. Über die Berechnung und Darstellung von Reflexionen finden Sie mehr auf unserer Homepage.

Zehndorfer Engineering führt regelmäßig Blendgutachten für Gebäude und Solarkraftwerke durch. Dipl.-Ing. Jakob Zehndorfer ist gerichtlich beeideter Sachverständiger für Blendgutachten.

Zehndorfer Engineering GmbH
Stift-Viktring-Str 21-6
9073 Klagenfurt

Tel:+43 (680) 244 3310

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