Beleuchtungsmessung im Zuge der Betriebsstättengenehmigung

Luxmeter

August 2016 - Die Beleuchtung von Arbeitsstätten ist nach ÖNORM EN 12464-1 geregelt. Eine Überprüfung nach dieser Norm wird oftmals im Rahmen der Betriebsstättengenehmigung gefordert. Da die (oft schon vorhandenen) Räumlichkeiten nicht immer für die geplante Tätigkeit ausreichend beleuchtet sind, ist es sinnvoll diese Überprüfung durchzuführen, um Arbeitsplätze sicher und entsprechend den Qualitätsanforderungen an die spezifischen Arbeiten zu gestalten.

Im Zuge der Norm wird insbesondere die Beleuchtungsstärke in einem Raster über den verschiedenen Arbeitsbereichen erfasst. Dabei ist es wesentlich diverse Umweltfaktoren festzuhalten (Verschmutzungsgrad der Leuchten, elektrische Spannung der Beleuchtung und überlagertes Tageslicht). Um eindeutige Ergebnisse der Beleuchtungsanlage zu messen muss entweder ohne den Einfluss von Tageslicht gemessen werden, oder die Beleuchtung des Tageslichtes subtrahiert werden.

Zehndorfer Engineering GmbH
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9073 Klagenfurt

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